Förderung des AMS

Wer gefördert wird:

Qualifizierungsförderung für Beschäftigte im Rahmen des ESF (Ziel 2)

Das Arbeitsmarktservice (AMS) fördert mit dieser Beihilfe die Kosten der Qualifizierungsmaßnahmen von ArbeitnehmerInnen. Ziel ist es, einerseits die Beschäftigung von ArbeitnehmerInnen durch Qualifizierung zu sichern andererseits die Weiterbildungsaktivitäten für die Arbeitgeber zu erleichtern. (Gültig ab: 1. Jänner 2011)


Wer?

Diese Förderung erhalten alle Arbeitgeber - ausgenommen sind das Arbeitsmarktservice, sonstige juristische Personen öffentlichen Rechts, politische Parteien, der Bund, die Länder, die Gemeinden und Gemeindeverbände sowie radikale Vereine.


Bei Vorlage eines Bildungsplanes sind folgende Personen förderbar:

•    ArbeitnehmerInnen ab 45 Jahre,

•    Frauen mit höchstens Lehrausbildung oder mittlerer Schule,

•    WiedereinsteigerInnen,

•    ArbeitnehmerInnen unter 45 Jahre im Rahmen von Productiv-Aging-Konzepten in Qualifizierungsverbünden, die sich in einem vollversicherungspflichtigen Arbeitsverhältnis bzw. in Elternkarenz befinden.


Nicht förderbar sind:

•    UnternehmenseigentümerInnen,

•    Mitglieder der zur Geschäftsführung berufenen Organe,

•    ArbeitnehmerInnen in einem unkündbaren Arbeitsverhältnis (BeamtInnen oder ArbeitnehmerInnen in definitiv gestellten

      Arbeitsverhältnissen),

•    Lehrlinge,

•    überlassene ArbeiterInnen von gewerblichen Arbeitskräfteüberlassern, für die der Kollektivvertrag für das Gewerbe der Arbeitskräfteüberlassung gilt.