Markenrecht


Das Markenrecht ist ein Bestandteil des Kennzeichenrechtes, welches Namen im Rechtsverkehr schützt. Das Kennzeichenrecht gehört seinerseits zum gewerblichen Rechtsschutz.

Markenrechte können auf nationaler, europäischer und internationaler Ebene bestehen. Dementsprechend gibt es nationale Marken, EU-Marken und IR-Marken. Die Marke muss auf die speziellen Bedürfnisse des künftigen Markeninhabers zugeschnitten werden. Hierbei geht es sowohl um die Auswahl und Gestaltung der Marke selbst als auch um deren korrekte Klassifizierung, damit der Markenanmelder in seinen künftigen Aktivitäten mit der Marke optimal abgesichert ist.

Mit erfolgreichem Abschluss des Markenregistrierungsverfahrens erhält der Anmelder eine Markenurkunde.


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